„Die Montabaurer Höhe mit ihrem alten Baumbestand wird im Westerwald seit jeher als ein beliebtes Naherholungsgebiet genutzt. Zahlreiche Wanderwege führen rings um den Köppel und locken Tag für Tag Erholungssuchende an. Der Waldparkplatz am Hillscheider Stock/Spanier Kreuz, den Besucher gerne aufsuchen, ist direkt an die B 49 angebunden, somit leicht erreichbar und hoch frequentiert. Damit könnte es nach dem ‚richtlinienkonformen‘ Ausbau ein jähes Ende nehmen. Denn diese Richtlinien schreiben den kreuzungsfreien Ausbau vor. Damit wären direkte Zufahrten zu Parkplätzen von der B 49 nicht mehr möglich“, erklärten Harry Neumann, Naturschutzinitiative e.V. (NI), Manuel Ines Navarro, NABU Montabaur und Umgebung und Dr. Ine Schmale, AK Verkehr B90/Die Grünen vom Aktionsbündnis „Stoppt den Ausbau der B 49“.
Landesregierung beantwortet Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dies gehe aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Mainzer Landtag hervor. Die Fraktion wollte Auskunft über den aktuellen Stand der Planungen zum dreispurigen Ausbau der B 49 zwischen Montabaur und Neuhäusel erhalten. Schon mehrfach wurde der Sinn dieses Straßenbauprojektes öffentlich infrage gestellt, so das Aktionsbündnis, das die nun vorliegenden Antworten des Verkehrsministeriums auswertete.
„Nach wie vor ist keine schlüssige Begründung für das aus Natur- und Klimaschutzgründen höchst umstrittene Projekt erkennbar“, so das Fazit zu den Antworten der Landesregierung. Stattdessen offenbaren die Antworten Erkenntnisse, die neuen Zündstoff für die hiesige Region bergen und die Kommunalpolitik zum Nachdenken anregen sollten“, so Manuel Ines Navarro, Dr. Ine Schmale und Harry Neumann.
Vermeintliche Sicherheit auf ausgebauten Straßen
Nach Auskünften des LBM Diez als Planungsbehörde ließen sich manche Verkehrsteilnehmer bei zugegebenermaßen hoher Verkehrsbelastung und fehlenden Überholmöglichkeiten zu riskanten Überholmanövern verleiten. Diese Unfallursache ließe sich laut Verkehrsministerium durch den richtlinienkonformen, dreispurigen Ausbau der B 49 vermeiden. In der Antwort auf die Kleine Anfrage teilte das Ministerium aber überraschenderweise mit: Nach Auswertung von insgesamt 11 Unfällen mit Beteiligung des Gegenverkehrs zwischen dem 01.01.2018 und dem 30.04.2023, konnte „ein direkter Zusammenhang mit einem Überholvorgang […] polizeilich nicht aufgenommen werden.“ Damit entfällt nach Ansicht der Naturschützer eine nachvollziehbare Erklärung für den Bedarf des dreispurigen Ausbaus. Die Verkehrssicherheit ließe sich einfach z.B. mit Geschwindigkeitsbegrenzungen und/oder Überholverboten wirksam verbessern.
Veraltete Richtlinien nicht mehr zeitgemäß
Die Richtlinien von 2012 passten nach Auffassung des Aktionsbündnisses nicht mehr in unsere Zeit. Sie seien ein Freibrief für nahezu hemmungslose Natur- und Landschaftszerstörung zugunsten des Straßenverkehrs. Sie bedeuteten im Fall des Ausbaus der B 49 auch eine Qualitätseinbuße der Montabaurer Höhe als Naherholungsgebiet.
Nach den Informationen des Ministeriums lägen für den Planungsabschnitt zwischen Neuhäusel und dem Hillscheider Stock (Waldparkplatz) nach Abschluss der Vorplanungen die Fachgutachten für die landespflegerische Bearbeitung vor. Es liefen derzeit weitere Vorplanungen, mit den Planungen des zweiten Abschnitts über die Montabaurer Höhe bis zur Anschlussstelle Horressen sei jedoch noch nicht begonnen worden.
Die immer wieder zitierten Richtlinien lassen grundsätzlich Ausnahmen zu, so die Naturschützer. Das Ministerium dämpfe allerdings die Hoffnung, dass solch eine Ausnahme für die B 49 in Erwägung gezogen werde: „Eine Abweichung von einem technischen Regelwerk ist nur im Einzelfall und nach sehr umfangreichen Begründungen und Abstimmungen mit der oberen [Anm. der Red. LBM] sowie der obersten Straßenbaubehörde [Anm. der Red. Verkehrsministerium] möglich“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage.
„Wir fordern die Landesregierung auf, den geplanten dreispurigen Ausbau aufzugeben. In der Zeit des Artensterbens, dem Verlust an Biodiversität und Lebensräumen sowie des Klimawandels sind derartige Planungen nicht zu verantworten. Sie passen nicht in die Zeit, nicht in ein europäisches FFH-Gebiet und einen Naturpark. Außerdem sind sie nicht notwendig“, so Dr. Ine Schmale, Manuel Ines Navarro und Harry Neumann.